Adverbialsatz

Nebensatz (clause), der in Bezug auf den Matrixsatz in der Funktion eines Adverbs bzw. Adverbials steht, also syntaktisch wie ein Satzglied fungiert. In Analogie zur Klassifikation der konjunktionalen Nebensätze (und zur Typologie der Konjunktionen, die subordinierte Sätze einleiten) unterscheidet man traditionell zwischen temporalem A. (Als sie nach Hause kam, wartete eine Überraschung auf sie), kausalem A. (Weil das Auto eine Panne hatte, mussten wir den Bus nehmen), konditionalem A. (Wenn das Wetter umschlägt, werden wir den Ausflug absagen), konzessivem A. (Auch wenn es sinnlos erscheint, werden wir es versuchen), modalem A. (er handelt immer so, wie es ihm gefällt), finalem A. (Wir nahmen ein Taxi, um schneller den Bahnhof zu erreichen) und adversativem A. (die Aktienkurse blieben stabil, während der Kurs des Dollar weiter sank). Umstritten ist u.a. die Einordnung eines lokalen Nebensatzes (vgl. Helbig/Buscha 1996) als A. (Wir fanden das Gesuchte dort, wo niemand es erwartet hatte); sofern im Hauptsatz ein adverbiales Bezugselement (z.B. dort) vorhanden ist, handelt es sich um den Typ eines Relativsatzes ( Relativsatz), der aber im Allgemeinen in der Funktion eines Attributssatzes steht (... an dem Ort, an dem es niemand erwartet hatte ... ... an einem von niemandem erwarteten Ort). – Weitere, als A. beschriebene syntaktische Einheiten bereiten Schwierigkeiten in der Abgrenzung gegenüber Subjekt- Objekt- sowie Attributsätzen.

→ Nebensatz, → Objektsatz, Subjektsatz, Attributsatz

Lit.: Eisenberg, P. , Grundriß der deutschen Grammatik. 31994, 353ff. Helbig, G./Buscha, J., Deutsche Grammatik. 171996, 680ff. Zifonun, G./Hoffmann, L./Strecker, B. et al., Grammatik der deutschen Sprache. Bd. 3. 1997, 2275ff. JV

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster