restriktiv

  1. Eigenschaft attributiv (als → Modifikator) verwendeter Sprachzeichen, den → Bedeutungsumfang ihrer Bezugs- oder Trägerwörter einzuschränken und dadurch deren Referenzobjekte (→ Referent, → Referenz) näher zu kennzeichnen oder zu identifizieren. In dem Satz Gib mir mal die rote Krawatte wird der Bereich der in Frage kommenden Krawatten auf solche eingeschränkt, die überwiegend rot gefärbt sind (wenn die rote die einzige im jeweiligen Bezugsbereich vorhandene Krawatte oder gar alle fraglichen Schlipse rot sind, das als Modifikator fungierende Attribut für die Identifikation des Referenzobjekts also redundant oder tautologisch/pleonastisch ist, liegt dagegen „nichtrestriktive“ oder „erweiternde“ Modifikation vor). Entsprechend sind restriktive Relativsätze solche, die durch eine zusätzliche Beschreibung die Referenten ihrer Bezugwörter identifizieren helfen und insofern notwendig sind: Die Krawatte, die du gestern gekauft hast (und keine andere), liegt auf dem Tisch. Weiterführend oder erweiternd sind hingegen Relativsätze, die zusätzliche, aber zum Verständnis nicht notwendige Informationen anführen: Die Krawatte, die mir (übrigens) gut gefallen hat, liegt auf dem Tisch.
  2. Als r. werden auch solche Konjunktionen und Satzadverbien (und entsprechend die durch sie eingeleiteten bzw. ergänzten Teilsätze) bezeichnet, die die Aussage des übergeordneten Hauptsatzes einschränken: Er war zwar schon überall in Frankreich, aber Paris hat er noch nicht erlebt. R. sind z.B. aber, (je)doch, allein, während; freilich, zwar, wohl ... aber, nur, wenigstens, zumindest (→ Restriktivsatz). Wie das folgende adversative Beispiel zeigt, ist es unter analytischem Aspekt nützlich, Restriktivität von Adversativität zu unterscheiden: Er war zwar schon überall in Frankreich, aber in Spanien ist er noch nicht gewesen.
  3. Für H. Weinreich als „einschränkende Geltung“ (2005, 240) die kennzeichnende Eigenschaft des Konjunktiv II (→ Konjunktiv), den er daher auch → Restriktiv bezeichnet.

→ Extension, → Konjunktion, → Relativsatz, → Satzadverb

Lit.: Duden. Die Grammatik. 8., überarb. Aufl. 2009. Eisenberg, P., Grundriß der deutschen Grammatik. Bd. 2: Der Satz. 42013. Hentschel, E./Weydt, H., Handbuch der deutschen Grammatik. 42013. Weinrich, H., Textgrammatik der deutschen Sprache. 32005, 240-258. AB

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster