Antezedens

  1. In der formalen → Logik die Vorausannahme (Vordersatz, Prämisse, im → Syllogismus die erste Prämisse) bzw. der Ausgangspunkt in einem (hypothetischen) Urteil (Gegenstück: → Konsequenz). Das A. ist hier eine allgemeine Gesetzesaussage (beim deduktiven Urteil, → Deduktion) oder ein Satz, der die Voraussetzung/Bedingung für das Urteil oder die über die Konsequenz (als zweite Prämisse) vermittelte → Konklusion (bei → Induktion und → Abduktion) darstellt. Beim Modus ponens (A → B, B, A) wird das A. bejaht, beim Modus tollens (A → B, ¬B, ¬A) verneint.
  2. In der → Textlinguistik der Vorgängerausdruck, dessen Bezeichnetes (→ Referent) durch einen Nachfolgerausdruck (i.A. eine → Pro-Form) wieder aufgenommen wird (→ anaphorisch, → Anapher). Im weiteren Sinne bezeichnet A. auch das erste Element eines syntaktisch-semantisch verknüpften Ausdruckspaares, z.B. entweder – oder; sowohl – als auch; zwar – aber.

JV

Letzte Änderung: 01.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster