Adversativsatz
Auch: Gegengrundsatz, Konfrontativsatz. Semantisch definierter → Nebensatz (clause) in der syntaktischen Funktion eines Adverbs (→ Adverb) bzw. Adverbials (→ Adverbial), durch den ein Ggs. zu dem im → Matrixsatz enthaltenen Sachverhalt ausgedrückt wird (→ adversativ); der A. bildet also eine Untergruppe der Adverbialsätze (→ Adverbialsatz). Er wird durch eine subordinierende (→ Subordination) adversative → Konjunktion (z.B. während, wohingegen, (a)nstatt (dass)) eingeleitet: Einige hatten sich schon schlafen gelegt, während/wohingegen andere noch bei der Arbeit saßen, Er blieb unzufrieden, (an)statt sich über seinen Sieg zu freuen. Auch bestimmte konditionale und konzessive Nebensätze können als A. eingestuft werden, da sie einen Ggs. zum Inhalt des Matrixsatzes ausdrücken, z.B. Galt es damals noch als schicklich, so verstößt es heute gegen alle Konventionen oder Obwohl niemand mehr zuhörte, setzte er seinen Vortrag fort.
Lit.:Duden. Die Grammatik. 82009. Helbig, G./Buscha, J., Deutsche Grammatik. Ein Handbuch für den Ausländerunterricht. 19., neubearb. Aufl. 2001. Zifonun, G./Hoffmann, L./Strecker, B. et al., Grammatik der deutschen Sprache. Bd. 3. 1997, 2324f. JV