Pathygateronym
[engl. –, frz. – , russ. –] (griech. πατέpας ‘Vater’ und Θυγατέpα‘Tochter’)
Von J. Pomraenke (2014) eingeführter Terminus für Vater-Tochter-Name. Die Bezeichnung nimmt Bezug auf eine Besonderheit bei der Herausbildung der deutschen Familiennamen. Benennungen nach dem Vater (→ Patronym/Patronymikon) oder der Mutter (→ Metronym/Metronymikon) wurden durch die traditionelle Terminologie bereits erfasst. Für die Phase des 17./18. Jhs. kann (zumindest für Magdeburger Quellen) jedoch festgestellt werden, dass sich der Prozess der Familiennamenbildung insbesondere unter Beachtung der Kennzeichnung von Frauen differenzierter darstellt, als es die o.g. Termini beschreiben können. So zeigt sich, dass eine Familie mit zwei verschiedenen Familiennamen registriert wird, wobei der des Vaters an die Kinder vererbt wird, während der Familienname der Mutter nicht weitergegeben wird. Die Registrierung der Frau erfolgt mit ihrem Geburtsnamen, obwohl sie verheiratet ist. Nach J. Pomraenke (2014, 270) tragen die Töchter den Familiennamen des Vaters in feminin markierter Form oder in der Form des possessiven Genitivs auch nach der Heirat weiter, was die Vater-Tochter-Beziehung anzeigt: Johann Steffen und Catarina Siegmundin haben die gemeinsame Tochter Catarina Steffens. Diese Erscheinungsform der Familiennamenentwicklung „soll demnach als ‚Vater-Tochter-Name‘ bzw. – in Anlehnung an die griechischen Begriffe πατέpας ‘Vater‘ undΘυγατέpα‚Tochter‘– als ‚Pathygateronym‘ bezeichnet werden“ (ebd.).
Lit.: Pomraenke, J., Schröder, La Croix und die Gottschalckin. Magdeburger Familiennamen des 17. und 18. Jahrhunderts. 2014. UF