Vorfeld
→ Stellungsfeld vor der linken → Satzklammer und der finiten Verbform (→ finites Verb), in welchem ein Subjekt, Objekt oder eine Adverbialbestimmung stehen kann. Außerdem können im V. u.a. folgende Fälle auftreten:
- In Aussagesätzen wird die Besetzung des Vorfelds von der Informationsverteilung im Satz (und Text) bestimmt. Am Anfang von Texten finden sich oft Satzglieder im V., die etwas persönlich, zeitlich oder örtlich festigen. Im Textinneren knüpfen die Satzglieder im V. an vorangegangene Äußerungen an (z.B. Peter hat einen Ball gekauft. Der Ball ist ein Geschenk für seinen Sohn.)
- Das V. kann durch einen kompletten Nebensatz besetzt werden (z.B. Wenn wir den Bus verpassen, kommen wir zu spät zur Schule.)
- Auch Prädikativa oder grammatische Prädikatsteile können in das V. gesetzt werden (z.B. Tanzen kann Olaf sehr gut; Freundlich sind sie ja nicht gerade.)
- Ebenso können Verbpartikeln (Verbzusätze) (z.B. Heraus kam wenig vs. Es kam wenig heraus.) und prädikative Adjektive (Adjektivphrasen) (z.B. Zufrieden war der Lehrer mit den Ergebnissen erst ganz am Schluss vs. Mit den Ergebnissen zufrieden war der Lehrer erst ganz am Schluss) im V. stehen.
- Wenn keines der Satzglieder für die Besetzung des Vorfelds in Frage kommt, fungiert das Pronomen es als Platzhalter (z.B. Es wartet jemand auf dich.) Dabei tritt das Platzhalter-es jedoch nicht in Verberst- und Verbletztsätzen auf.
- Vor allem in der gesprochenen Sprache können schwach betonte Pronomen im V. weggelassen werden (z.B. Wo ist Olaf? – Arbeitet heute zu Hause vs. Er arbeitet heute zu Hause.) Die → Verschiebeprobe zeigt, dass das V. stets als besetzt zu denken ist. Das hinzuzudenkende Pronomen tritt dann im Mittelfeld auf (Heute arbeitet er zu Hause.)
(Vgl. Duden. Die Grammatik 2009, 877ff.)
→ Topikalisierung
Lit.: Duden. Die Grammatik. 8., überarb. Aufl. 2009. Eisenberg, P., Grundriß der deutschen Grammatik. Bd. 2: Der Satz. 42013. Hentschel, E./Weydt, H., Handbuch der deutschen Grammatik. 42013. Weinrich, H., Textgrammatik der deutschen Sprache. 32005, 61-65. JW